SiBe Grundkurs

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Seit dem 1. Januar 2000 sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz gemäss der "Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)“ und der EKAS-Spezialrichtlinie 6508, „Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit“, systematisch sicherzustellen.

Um diese Massnahmen umsetzen zu können, braucht es einerseits Sicherheitsbeauftragte (SiBe), welche die Arbeitssicherheit im Betrieb organisieren und überwachen, und andererseits Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (sogenannte ASA-Spezialisten). Der Beizug von ASA-Spezialisten hat ausschliesslich über die Koordinationsstelle zu erfolgen. 

Den SiBe-Grundkurs können ausschliesslich Mitglieder der Betriebsgruppenlösung Agrarwirtschaft (bglaw) besuchen. 

Für den obligatorischen SiBe-Grundkurs können sich Mitglieder anmelden unter:
EXTRANET/Aus- und Weiterbildung/Sibe-Grundkurs

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