Störfallvorsorge

Umweltschaden Umweltschaden

Gestützt auf das Umweltschutz- und Gewässerschutzgesetz hat der Bundesrat im Februar 1991 eine Verordnung über den Schutz von Störfällen erlassen.

Diese Verordnung soll die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen schützen. Unter die Störfallverordnung (StFV) fallen Betriebe, in denen die Mengenschwellen für Stoffe, Zubereitungen oder Sonderabfälle überschritten werden. Die Mengenschwellen sind im Anhang 1.1 der Verordnung festgelegt.
Die Vollzugsbehörden können Betriebe oder Verkehrswege im Einzelfall der Verordnung unterstellen, wenn sie auf Grund ihres Gefahrenpotenzials die Bevölkerung oder die Umwelt schwer schädigen könnten, ungeachtet der Unterschreitung der Mengenschwellen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie unter die Störfallverordnung fallen oder nicht, kontaktieren Sie uns mittels Kontaktformular. Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung.



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