Deshalb dürfen für das Arbeiten mit Staplern nur Personen eingesetzt werden, welche ausreichend ausgebildet sind und eine Prüfung abgelegt haben.
Die BGLAW betreibt seit 2006 keine eigene Staplerfahrschule mehr. Zusammen mit der Schweizerischen Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik (SVBL) haben wir eine Lösung gefunden, die Ausbildung von Staplerfahrern zu guten Konditionen sicherzustellen. Sie können sich direkt mit dem untenstehenden Link auf der Website der SVBL anmelden.
Die Konditionen finden Sie unter EXTRANET/Dokumentendownload/Arbeitssicherheit