Chemikalien und Pflanzenschutz

Pflanzenschutzlager Pflanzenschutzlager

Beim Umgang sowie der Lagerung von Chemikalien und Pflanzenschutzmittel sind eine Fülle von Vorschriften einzuhalten.

Wussten Sie...


  • dass für gewisse Stoffe Zusammenlagerungsverbote bestehen?
  • dass es einen Unterschied zwischen Getrennt- und Separatlagerung gibt?
  • dass für gewisse Stoffe erhöhte Anforderungen an den Brandschutz gelten?
  • dass, wenn Sie Pflanzenschutzmittel verkaufen, den Behörden eine Chemikalienansprechperson gemeldet werden muss?
  • wann es eine Person mit Sachkenntnis braucht und was diese für eine Ausbildung haben muss?
  • dass für gewisse Chemikalien bei der Abgabe an Private ein Abgabeverbot bzw. eine Aufzeichnungspflicht besteht?
BGLAW-Mitglieder finden im Extranet eine Sammlung der wichtigsten Dokumente zum herunterladen.

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